OVG-Urteil: Schotterwüsten verboten! Grünes Licht für lebendige Vorgärten
OVG-Urteil in Niedersachsen
In vielen Städten und Gemeinden bundesweit sorgt das Thema dennoch seit vielen Jahren für kommunalpolitische Debatten. „Im Neubau ist inzwischen das ausdrückliche Verbot von Schotterwüsten im Grunde der Regelfall, ebenso wie die Forderung nach Dach- oder Fassadenbegrünung“, stellt Achim Kluge vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) fest. „Schwierig dagegen ist es im Bestand: Hier waren viele Kommunen bisher zurückhaltend mit Sanktionen.“ Doch das könnte sich jetzt ändern, denn ein aktueller Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen vom Januar 2023 hat eine entsprechende Verfügung der Stadt Diepholz bestätigt. Darin wurde den Grundstückseigentümer*innen (Kläger*innen) die Beseitigung eines Schottergartens aufgegeben. Bemerkenswert ist dieses Urteil, weil es im vorliegenden Fall um eine Kiesfläche ging, in der vereinzelte Pflanzen eingesetzt waren – also keine reine Schotterwüste. Trotzdem wollte das OVG auch diese Art der Gestaltung nicht als „Grünfläche“ anerkennen, wenngleich die Grundstückseigentümer*innen dies so sahen. Der „grüne Charakter“ eines Gartens liege in einer durch Bewuchs geprägten, nicht baulichen Nutzung. Steinelemente seien zulässig, aber nur, wenn sie eine untergeordnete Bedeutung aufweisen.